Erklärung zur Barrierefreiheit
Wir (Reisedienst Schröder GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Landesbehindertengleichstellungsgesetz - LBGG M-V und Barrierefreie Websites-Verordnung Mecklenburg-Vorpommern (BWebVO M-V)
Website
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://reisedienst-schroeder.de/.
Veröffentlichungsdatum der Website
Diese Website wurde am 31.05.2019 veröffentlicht.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Langenort 15
18147 Langenort
https://reisedienst-schroeder.de/kontakt/
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist nicht vollständig mit den für uns geltenden Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar. Im Einzelnen:
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
Alternativen für Nicht-Text-Inhalte: Bilder, Symbole und Grafiken haben keine Alternativtexte.
Tastatur-Navigation: Alle Funktionen sind nicht vollständig mit der Tastatur nutzbar. Fokusmarkierungen heben keine interaktiven Elemente hervor.
Ausfüllhilfen: Formulare unterstützen keine automatischen Vorschläge durch Browser/ System.
Unverhältnismäßige Belastung
Folgende Inhalte werden nicht barrierefrei zur Verfügung gestellt, weil dies für uns zu einer unverhältnismäßigen Belastung führen würde:
Website wurde 2019 erstellt. Eine komplette Überarbeitung würde unverhältnismäßige finanzielle und personelle Ressourcen binden. Neustart der Website ist in Arbeit.
Ausnahmen vom Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit
Folgende nicht barrierefreie Inhalte auf dieser Website fallen nicht unter den Anwendungsbereich der Vorschriften zur Barrierefreiheit:
Inhalte von Websites, die als Archive gelten, d. h., die ausschließlich Inhalte enthalten, die weder für aktive Verwaltungsverfahren benötigt werden noch nach dem 23. September 2019 aktualisiert oder überarbeitet wurden;
Evaluationsmethode
SelbsttestDurchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Ministerium für Soziales, Integration und Gleichstellung
Überwachungsstelle für digitale Barrierefreiheit nach § 13 LBGG M-V
Werderstraße 124
19055 Schwerin
E-Mail: ueberwachungsstelle@sm.mv-regierung.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24.02.2026 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 24.02.2026 überprüft.